Liegenschaftsrecht

Liegenschaftsrecht

Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Betreuung in sämtlichen Bereichen des Liegenschafts- und Immobilienrechtes. Insbesondere übernimmt die Kanzlei die Errichtung, grundbücherliche Durchführung und Treuhandabwicklung hinsichtlich Liegenschaftsverträge aller Art.

Sämtliche Liegenschaftstransaktionen, wie insbesondere Kaufverträge, werden gemäß den allgemeinen Treuhandrichtlinien der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt. Bei Bedarf erfolgt selbstverständlich auch eine direkte Kontaktaufnahme mit der finanzierenden Bank bzw. werden sämtliche rechtlichen Schritte, welche für eine Lastenfreistellung der Liegenschaft erforderlich sind, in die Wege geleitet.

Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Errichtung von Liegenschaftsverträgen (Kaufverträge, Schenkungsverträge) samt grundbücherlicher Durchführung
  • sämtliche Treuhandabwicklungen
  • Vornahme von Lastenfreistellungen
  • grundbücherliche Eintragung von Pfandrechten im Rahmen von Finanzierungen, etc.
  • Errichtung von Vereinbarungen betreffend Wohnrechtseinräumung, Einräumung von Belastungs- und Veräußerungsverboten, Vorkaufsrechten, etc.
  • Errichtung, Überprüfung und grundbücherliche Durchführung von Bauträgerverträgen
  • Errichtung bzw. Überprüfung von Benützungsvereinbarungen betreffend im Miteigentum stehender Liegenschaften
  • sämtliche Vereinbarungen betreffend im Wohnungseigentum stehender Liegenschaften
  • umfassende Unterstützung, Beratung, etc. in sämtlichen Angelegenheiten des Liegenschaftsrechtes