Miet- und Wohnrecht

Miet- und Wohnrecht

Einer der Haupttätigkeitsbereiche der Rechtsanwaltskanzlei Grasl liegt im Miet- und Wohnrecht. Die Kanzlei vertritt mehrere Wiener Hausverwaltungen in diversen mietrechtlichen bzw. wohnrechtlichen Angelegenheiten. In den Tätigkeitsbereich der Kanzlei fällt unter anderem auch die Überprüfung bzw. Ausarbeitung von Mietverträgen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, eine umfassende Beratung in allen Fragen betreffend MRG und WEG sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten.

Insbesondere bei beabsichtigten gerichtlichen Aufkündigungen eines Mietverhältnisses steht die Kanzlei zwecks Erlangung gerichtsverwertbarer Informationen mit einem renommierten Wiener Detekteibüro in ständiger Kooperation.

Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Errichtung und rechtliche Überprüfung von Mietverträgen aller Art
  • Vertretung in Aufkündigungsverfahren bzw. Räumungsverfahren sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite
  • Forderungsbetreibung gegen säumige Mieter
  • Vertretung in Schlichtungsstellenverfahren sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite
  • vorausschauende Überprüfung von Mietverhältnissen samt Überprüfung mietrechtlicher Auswirkungen bei gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierung
  • Betreibung von Betriebskostenrückständen bei säumigen Wohnungseigentümern samt Anmerkung von Vorzugspfandrechten
  • umfassende Unterstützung, Beratung, etc. in sämtlichen Angelegenheiten des Miet- und Wohnrechtes