Scheidung, Ehe- und Familienrecht

Scheidung, Ehe- und Familienrecht

Einen der wohl sensibelsten und mannigfaltigsten Rechtsbereiche überhaupt stellt das Scheidungsrecht, bzw. das Ehe- und Familienrecht dar.

Insbesondere am Ende einer Ehe stellt sich oft die Frage, wie und in welcher Form die Beziehung rasch, kostengünstig, ohne unnötige emotionale Verletzungen und insbesondere auch unter Berücksichtigung der Interessen allfälliger Kinder beendet werden kann bzw. wie die Scheidung vernünftig "abgewickelt" werden kann..

Als Scheidungsanwalt berate ich Sie gerne und umfassend in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten betreffend Scheidungsrecht, Obsorgerecht, in Aufteilungsverfahren nach einem Scheidungsverfahren, Besuchsrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten, welche in den Bereich des Ehe- und Familienrechts fallen.

Insbesondere dann, wenn es auch um das Wohl gemeinsamer Kinder geht, liegt das Hauptaugenmerk auf der Erzielung "einvernehmlicher Lösungen" (einvernehmliche Scheidung). Eine einvernehmliche, wirtschaftlich ausgewogene und für beide Seiten akzeptable Scheidung trägt regelmäßig dazu bei, das Klima zwischen den früheren Ehegatten und Kindeseltern nicht unnötig zu belasten und hilft, auch in Zukunft - nach der Scheidung - eine weitere Gesprächsbasis betreffend der Interessen gemeinsamer Kinder zu erhalten.

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist jedoch, dass die Eheleute einen Scheidungsfolgenvergleich abschließen, der die wirtschaftlichen Folgen der Eheauflösung bzw. Scheidung regelt. In diesem Vergleich sind die wesentlichen Fragen zum Thema Ehegattenunterhalt, Obsorge und Unterhalt allfälliger Kinder und Aufteilung des ehelichen Vermögens, sowie der Schulden zu klären. Eine weitere Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten gegenüber dem Gericht erklären, dass eine Zerrüttung der Ehe zumindest bereits seit 6 Monaten eingetreten ist.

Für den Fall, dass sich die "Gegenseite" einer einvernehmlichen Lösung widersetzt bzw. dies nicht gewünscht ist, können die Interessen der Mandanten selbstverständlich umgehend auch auf dem streitigen Rechtswege (Scheidungsklage) durchgesetzt werden. In diesem Fall ist es sowohl zwecks Durchsetzung des Scheidungsbegehrens als auch zwecks Geltendmachung allfälliger Unterhaltsansprüche erforderlich, das alleinige bzw. überwiegende Verschulden der Gegenseite im Scheidungsverfahren nachzuweisen.

Es ist somit erforderlich, "gerichtsverwertbare Beweise" bzw. Erkenntnisse zu gewinnen. Auch diesbezüglich stehe ich als Scheidungsanwalt in ständiger, erfolgreicher Kooperation mit einem Wiener Detekteibüro.

Wir unterstützen Sie somit gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • umfassende Beratung in sämtlichen Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrechts
  • Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a Ehegesetz
  • Vertretung in gerichtlichen Scheidungsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Besuchsrechtsverfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren, etc.